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Statement des Bistums Fulda

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Anklageerhebung gegen vom Dienst freigestellten Pfarrer

Nachdem bereits im Sommer 2022 aufgrund eines entsprechenden Anfangsverdachtes Räumlichkeiten im Pfarrhaus in Mittelkalbach durchsucht und verschiedene elektronische Speichermedien beschlagnahmt worden sind, liegt nun die Anklageschrift beim Landgericht Fulda vor. Darüber wurde das Bistum Fulda als Dienstgeber informiert. Die in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main konkretisierten Anschuldigungen schockieren uns.


Über die Eröffnung des Verfahrens ist unserer Kenntnis nach bisher aber noch nicht entschieden worden. Das Bistum Fulda hat ein großes Interesse daran, dass die Vorwürfe vollumfänglich aufgeklärt und im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auch entsprechend geahndet werden. Dem würde sich dann auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren anschließen. Zu einem laufenden Verfahren können wir uns darüber hinaus nicht weiter äußern.


Das Bistum Fulda hat den betreffenden Pfarrer bereits nach der Durchsuchung im Sommer 2022 vom Dienst freigestellt. Er hält sich seither außerhalb der Gemeinde auf und steht im Kontakt mit den Personalverantwortlichen des Bistums Fulda.


Die seelsorgerischen Aufgaben in der Gemeinde hat ein Kaplan übernommen, für die Verwaltung ist der Dechant des Dekanates Neuhof-Großenlüder zuständig.

 

22.12.2023


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