Kirche und damit auch die Gesellschaft zu gestalten, Verantwortung zu übernehmen und wählen zu gehen gründet in der Berufung, die Menschen durch Jesus erfahren, betont Bischof Dr. Michael Gerber. Darum ruft er die Katholikinnen und Katholiken im Bistum Fulda auf, an der Pfarrgemeinderatswahl 2023 teilzunehmen und ihre Kirche damit aktiv mitzugestalten.
Gemeinsam mit den Pfarrern und hauptamtlichen Mitarbeitenden stellen die Pfarrgemeinderäte die Weichen für eine zukunftsfähige Kirche und für eine glaubwürdige Glaubensverkündigung, unterstreicht der zuständige Fachbereichsleiter in der zentralen Verwaltung des Bistums Fulda, Domkapitular Thomas Renze.
„Bei immer größer werdenden pastoralen Räumen muss Kirche vor Ort präsent sein“, betont der Vorsitzende des Katholikenrates im Bistum Fulda, Steffen Flicker: „Die Pfarrgemeinderäte geben unserer Kirche eine Stimme und ein Gesicht.“ Seine Stellvertreterin, Mechthild Struß, ist überzeugt, dass es „nur dann gelingt, Verantwortung in der Mitgestaltung von Pfarrgemeinden zu übernehmen, wenn alle Beteiligten vor Ort vertrauensvoll zusammenarbeiten.“ Das setze auch ein neues Verständnis von Kirchesein voraus, das nicht mehr dem bisherigen pfarrerzentrierten Gemeindebild entspräche.
Die Wahl findet am 25. und 26. November (Samstag und Sonntag) vor allem im Umfeld der Gottesdienste statt. Bis zum 23. November (Donnerstag) gibt es noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im jeweiligen Pfarrbüro anzufordern. Bei der Pfarrgemeinderatswahl haben alle Katholikinnen und Katholiken ein aktives Wahlrecht. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren üben Eltern und Sorgeberechtigte das Wahlrecht ihrer Kinder treuhänderisch aus. Wer aktiv am Leben einer anderen Pfarrei als der seines Hauptwohnsitzes teilnimmt, kann auf Antrag auch den Pfarrgemeinderat dieser Pfarrei wählen.
Der Stimmzettel enthält die Nachnamen aller Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge mit Vornamen, Beruf und Wohnort. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zu wählen sind. Die Anzahl richtet sich nach der Größe der jeweiligen Gemeinde. Ein abgegebener Stimmzettel ist ungültig, wenn auf ihm mehr Namen angekreuzt sind, als Personen zu wählen sind, oder wenn sich auf ihm weitere handschriftliche Zusätze befinden.
Die Ergebnisse werden eine Woche nach der Wahl in den Gottesdiensten vermeldet und zudem durch einen Aushang und in vielen Fälle auch im Pfarrbrief bekanntgemacht. Weitere Infos zur Pfarrgemeinderatswahl 2023 im Bistum Fulda finden Sie im Internet unter: www.pfarrgemeinderatswahl2023.de
Das Bistum Fulda befindet sich gerade in einem Prozess der Neustrukturierung. Dabei gibt es bereits neugegründete Pfarreien, die einen „Pfarreirat“ haben. Da die aktuelle Pfarrgemeinderatswahl noch nach der alten Satzung durchgeführt wird, ist zurzeit noch von „Pfarrgemeinderatswahlen“ die Rede. Die Satzung gilt jedoch für alle Neuwahlen – von Pfarreiräten und von Pfarrgemeinderäten. Weitere Infos zur Neustrukturierung gibt es im Internet unter: www.pfarreientwicklung.bistum-fulda.de
Pressestelle Bistum Fulda
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-355
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
© Bistum Fulda